Nicht nur Mieter und Vermieter sollten die genaue Wohnungsgröße kennen, sondern auch Käufer und Verkäufer von Immobilien. Besonders bei Räumen unter Dachschrägen weicht die tatsächliche Wohnfläche nicht selten um mehr als die gesetzlich zulässigen 10 Prozent ab. Vermögensschäden und Forderungen nach Schadensersatz können die Folge sein.
Lassen Sie sich von uns die tatsächlich vorhandene Wohnfläche ermitteln. Als unabhängige Sachverständige überprüfen wir die relevanten Flächen (je nach Auftrag werden auch neu gezeichnete Grundrisse erstellt) und dokumentieren die Ergebnisse auf Wunsch auch in einem Gutachten.