Eine Wohnung ist vom Schimmelpilz befallen. Die Fronten sind verhärtet und alle Versuche, eine gütliche Einigung zwischen den betroffenen Parteien (z. B. Mieter und Vermieter) beispielsweise durch eine Schlichtung herbeizuführen, sind bereits fehlgeschlagen.
Eine dritte Person muss also die Schuldfrage klären. Hier hilft dann meist nur noch der Gang vor ein Gericht. Um dem Richter/der Richterin das Urteil zu erleichtern wird ein unabhängiges Gutachten als Einschätzung benötigt. Dafür sind umfangreiche Messungen und Laboranalysen notwendig.
Die Erstellung eine solches Gutachtens kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
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