Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Wohnung vermieten und der neue Mietvertrag soll die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung enthalten. Das Problem dabei ist: es gibt aktuell vier teilweise sehr unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.
Wir möchten Ihnen die Wahl etwas erleichtern und zeigen Ihnen die Unterschiede bzw. die Besonderheiten der Richtlinien auf, denn es gibt tatsächlich Normen und Verordnungen, die schon bei der Vorauswahl ausgeschlossen werden können.
Folgende Berechnungsgrundlagen werden bei der Wohnflächenberechnung angewandt: