Die meisten Vermieter kennen die sogenannte 10-Prozent-Hürde und sind sich über die Schlupflöcher bewusst. Nach dieser Regelung war es bislang möglich, dass die tatsächliche Wohnfläche einer Wohnung gegenüber der vertraglich festgelegten Angabe im Mietvertrag um bis zu 10 Prozent abweicht. In der ARD-Sendung "plusminus" wurde dieses Thema nun aufgegriffen. Experten erläutern, worauf man als Mieter unbedingt achten sollte.
Der Bundesgerichtshof hat die 10-Prozent-Hürde in seinem Urteil vom 18. November 2015 zumindest für den Fall der Mieterhöhung (nicht grundsätzlich) aufgehoben, daher sollte man gerade hier die genaue Wohnfläche seiner Wohnung kennen.
Dass eine genaue Wohnflächenberechnung auch für den Laien ohne viel Mühe möglich ist, wird auch von uns in diesem Beitrag bestätigt. Allen, die sich die Wohnfläche durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen möchten, stehen wir gern zur Verfügung.