Zwangsversteigerung

Günstige Gelegenheit, um eine Immobilie zu erwerben?

Was ist bei einer Zwangsversteigerung zu beachten?

Beim Immobilienkauf stellt sich grundsätzlich immer die Frage: Ist der Wert des Objektes gerechtfertigt oder wird das Haus/die Wohnung überteuert angeboten? Viele Käufer sehen sich außerdem damit konfrontiert, zu den sowieso schon hohen Kaufpreisen zusätzlich eine empfindlich hohe Maklerprovision zahlen zu müssen, da die meisten Objekte, besonders in Gebieten mit hoher Nachfrage, größtenteils über Makler angeboten werden.

Käufer suchen daher nach Alternativen, um an das ersehnte Eigenheim oder die gewünschte Wohnung zu gelangen. In den letzten Jahren nahm die Zahl der Interessenten, die über den Immobilienkauf über eine Zwangsversteigerung nachdenken, zu.


Vorteile des Immobilienerwerbs in einer Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung ist nicht nur Alternative zur Suche per Zeitungsannonce und Internet, sondern unter Umständen auch eine Möglichkeit, eine Menge Geld zu sparen.  Denn eine Maklerprovision fällt nicht an und auch die Gebühren für Notare müssen bei einem auf diesem Wege erstandenen Objekt nicht gezahlt werden.

Sie können also, trotz entstehender Kosten für das Verfahren und der Grunderwerbssteuer, die auch hier erhoben wird, mit deutlich niedrigeren Nebenkosten beim Hauskauf bzw. Wohnungskauf rechnen.

Aber auch die Knappheit auf dem Immobilienmarkt spielt eine Rolle: Da besonders in den wirtschaftstarken und somit beliebten Regionen (z. B. in Städten wie München und Hamburg) gute Angebote von günstigen Immobilien immer seltener werden, ist die Zwangsversteigerung für viele eine zusätzliche Option, auf die besonders private Käufer zunehmend ihre Hoffnung setzen.

Sind Immobilien aus Zwangsversteigerungen günstig zu haben?

Amtsgerichte lassen im Vorfeld einer Versteigerung ein Verkehrswertgutachten über die jeweilige Immobilie erstellen. Ein vom Gericht bestellter Gutachter ermittelt den Verkehrswert, auf dessen Grundlage das Amtsgericht den Mindestbetrag für das zu versteigernde Objekt festlegt.

Aber Achtung! Es lohnt sich auch hier, genauer hinzusehen, denn es ist nicht unüblich, dass Gutachter keinen Zugang zu den Objekten erhalten und diese nur von außen bewerten.  Mögliche Mängel im Inneren des Hauses oder der Wohnung werden so unter Umständen nicht berücksichtigt und können dazu führen, dass der Wert der Immobilie niedriger ist, als vom Gutachter ursprünglich ermittelt.

Aufgrund der großen Nachfrage an Wohneigentum, gibt es immer mehr Interessenten an einem solchen Ersteigerungsverfahren. Wohingegen die Zahl der Zwangsversteigerungen immer weiter abnimmt. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 nur noch 68.700 Zwangsversteigerungen, 23.000 Zwangsversteigerungen weniger als noch im jahr 2004.

In vielen Großstädten werden u. a. deswegen zunehmend nun auch Preise gezahlt, die deutlich über dem ermittelten Verkehrswert der Immobilien liegen. Die Schnäppchen sind also selten geworden. (Nicht jedoch in vielen Gebieten der neuen Bundesländer, wo bei vielen Versteigerungen kein Zuschlag erfolgt und es daraufhin zu neuen Berechnungen des Verkehrswertes kommt. Hier ist es mitunter möglich, Immobilien auch deutlich unter den Verkehrswerten zu ersteigern.)

Webadresse

Über das Portal www.zvg-portal.de werden laufende Verfahren von Amtsgerichten online mitgeteilt. Sie können sich so über die zu versteigernden Objekte Ihrer Wahlregion informieren und in der Regel auch ein Exposé bzw. Verkehrswertgutachten zur Immobilie einsehen.


Kosten und Risiken im Fall der Ersteigerung

  • Grundstücke oder Immobilien können mit Rechten belastet sein, die sich im Nachhinein als nachteilig für den Käufer herausstellen. Ein eingetragenes Wohnrecht zum Beispiel kann sie daran hindern, eine ersteigerte Wohnung selbst zu nutzen. “Bestehen bleibende Rechte“ können auf den neuen Besitzer übertragen werden. Im schlimmsten Fall werden so nicht nur die Bieterkosten für das Objekt fällig, sondern auch noch weitere abzuzahlende Verbindlichkeiten.
  • Es ist ratsam, sich über die Verfahrensweise und Abläufe solcher Bieterrunden vorab zu informieren und evtl. auch einige Male solchen Terminen beizuwohnen, um ein Gefühl dafür zu bekommen. Setzen Sie sich vorab direkt mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung, umevtl. Terminänderungen einkalkulieren zu können.
  • Beachten Sie, dass unter Umständen eine Sicherheitsleistung in Höhe von üblicherweise 10% des Verkehrswertes sofort fällig werden können. Diese ist vom Höchstbietenden zu erbringen. Andererseits wird das Gebot vom Gericht als unwirksam erklärt und zurückgewiesen.
  • Es entstehen darüber hinaus Kosten für das Gericht bzw. für das Versteigerungsverfahren in Höhe von 0,5% des Bieterwertes.
  • Sollten Sie sich mit Unklarheiten bzgl. der Immobilie konfrontiert sehen, können und sollten Sie sich zusätzlichen Rat bei Sachverständigen einholen.

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