Wertgutachten

Wann benötigt man ein Wertgutachten?

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie empfiehlt es sich, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Bei einem Zugewinnausgleich oder einem Erbfall ist ein Wertgutachten unerlässlich!

Grundbesitz und Wohneigentum ist eine beliebte Form, um Kapital sicher anzulegen und die Existenz, gerade mit Hinblick aufs Alter, abzusichern. Denn der Erwerb bzw. das Eigentum einer Immobilie ist im Falle einer Inflation als (relativ) wertbeständige Geldanlage zu betrachten.


Die Immobilie als sichere Wertanlage und Altersvorsorge

Damit die Immobilie aber auch als Altersvorsorge und Sicherheit dienen kann und um Fehlinvestitionen zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich vor dem Erwerb schlau zu machen, welchen Wert das Objekt wirklich hat! Und genau deswegen macht ein Wertgutachten und die Beratung durch einen Sachveständigen Sinn.

Der Sachverständige berechnet den konkreten Wert der Immobilie im Kontext der Entwicklungen des Immobilienmarktes, er  sagt Ihnen, welche Mängel die Immobilie aufweist und welche Kosten, z. B. für Sanierung und Modernisierung auf Sie zukommen u. v. m. Mit einem Wertgutachten halten Sie eine wichtige Unterlage in den Händen, die den Wert der Immobilie und des Grundstückes genau belegt! Wichtig und sogar notwendig ist das Gutachten aber nicht nur für die Kapitalanlage:

Ein Wertgutachten wird außerdem in folgenden Fällen benötigt:

  • Verkauf oder Tausch der Immobilie: Der angestrebte Geldwert sollte dem Wert der Immobilie entsprechen.
  • Ehescheidungen: Im Falle einer Scheidung werden die gemeinsamen Grundstücke bzw. erworbenen Immobilien aufgeteilt. Ein Verkehrswertgutachten gibt Aufschluss über vorhandene Werte und mögliche Zugewinnausgleiche.
  • Erbschaft: Wenn Sie als Vererber Ihr Erbe gerecht aufteilen wollen, ist eine Grundstücksbewertung bzw. Immobilienbewertung unerlässlich. Aber auch im Falle von erbauseinandersetzungen, wenn es um die Abfindung bzw. Auszahlung von Miterben geht, sind entsprechende Wertgutachten die nötige Grundlage, insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
  • Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen: Die Vergabe und die Höhe von Krediten wird häufig durch vorhandenen Grundbesitz bzw. dessen Wert entschieden. Ein Wertgutachten ist somit die Basis für die Festlegung des Beleihungswertes und stellt eine Sicherheit für den Kreditgeber dar.
  • Vormundschaftsangelegenheiten: Sollte ein Vormund die wirtschaftlich vernünftige Handlungsweise bzw. generell wirtschaftliche Handlungsfähigkeit vor einem Vormundschaftsgericht belegen müssen, so ist ein Gutachten nützlich bzw. zumeist erforderlich. Ein Verkehrswertgutachten belegt mit dem darin dokumentierten Wert der Immobilie die wirtschaftliche Absicherung des Eigentümers bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie.
  • Begründung von Rechten an Grundstücken und Immobilien: Ein Wertgutachten ermittelt eventuell vorhandene Wegerechte sowie Wohnrechte und berechnet die dadurch entstehende Wertminderung bzw. Wertsteigerung der beteiligten Immobilien.

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