Das Raumordnungsgesetz enthält Richtlinien zur Ordnung und Entwicklung von sehr großen Gebietseinheiten der Länder und des gesamten Bundesgebietes.
Grundidee ist hierbei, eine möglichst ausgeglichene Ordnung in den jeweiligen Teilräumen (mit möglichst gleichen Lebensverhältnissen) zu schaffen, und die wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche der Gesellschaft an eine nachhaltige Raumentwicklung zu berücksichtigen.
Das Gesetz wurde am 30.06.2009 in einer Neufassung überarbeitet.
Abschnitt 1 beinhaltet allgemeine Vorschriften wie z. B.:
Abschnitt 2 enthält Regelungen für die Raumordnung der Länder, z. B.:
Abschnitt 3 regelt die Raumordnung im Bund, z. B.: