In der Planzeichenverordnung wird die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die genaue Darstellung der entsprechenden Planzeichen, welche in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen verwendet werden dürfen, geregelt.
Inhalt der Planzeichenverordnung (PlanZV)
geregelt werden:
im § 1
das Aussehen (die Form) und der genaue Inhalt von Planunterlagen
im § 2:
die Darstellung der Planzeichen (Farbton und Strichstärke sind jeweils vorgeschrieben und sollen zudem im Bauleitplan erklärt werden)