Die Bundesregierung hat am 24. März 2010 beschlossenen, die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) einzuführen.
Die neuen Regelungen, die an die Stelle der seit über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen, traten am 1. Juli 2010 in Kraft.
Gründe für die Überarbeitung sind der wirtschaftliche und demographische Wandel, die weiter zunehmende Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Praxis der Wertermittlung.
Durch die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird die Anwenderfreundlichkeit des deutschen Wertermittlungsrechts erhöht und die internationale Vermittelbarkeit der Wertermittlung verbessert.
Dazu war es notwendig, das alte Wertermittlungsrecht zu überarbeiten und umzugestalten. Die neue ImmoWertV enthält zudem neue Begriffe der Wertermittlung, Verfahrensregeln wurden ausgearbeitet und neue Wertermittlungsverfahren eingeführt.