Durch die Baunutzungsverordnung werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes festgesetzt. Ebenso wird geregelt, in welcher Form ein Grundstück baulich ausgenutzt werden darf. Hier zum Beispiel wie groß die maximal überbaubare Grundstücksfläche sein darf.
Alle Gemeinden Deutschlands müssen sich an die Regelungen der Baunutzungsverordnung halten und die in ihr aufgeführten Festsetzungen bei der Bauleitplanung beachten.
Die letzte Änderung erfolgte am 11.06.2013.
Abschnitt 1:
Abschnitt 2:
Abschnitt 3: